
Wenn Sie als resident planen, Ihre immobilie in südspanien zu verkaufen, ist es wichtig, die damit verbundenen kosten und steuern zu kennen. Dieser leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, was Sie erwartet, damit es keine überraschungen gibt. Sind Sie kein resident? Dann finden Sie hier den passenden leitfaden.
Die kapitalertragsteuer bemisst sich nach dem wertzuwachs (gewinn) während Ihrer besitzdauer.
Sie können anschaffungs‑ und verkaufskosten – einschließlich honorare, steuern und verbesserungen (mit gültigen facturas) – vom gewinn abziehen.
Residenten über 65, die ihre eigenheim-wohnung bzw. hauptwohnsitz (mindestens 3 jahre im besitz und bewohnt) verkaufen, sind von der kapitalertragsteuer befreit.
Diese lokale steuer wird von der stadtverwaltung auf basis des „amtlichen“ flächenwertzuwachses erhoben.
Wir helfen Ihnen gerne bei der berechnung Ihrer plusvalía-verpflichtung – wir benötigen lediglich Ihr kaufdatum und eine aktuelle ibi‑rechnung.
Hinweis: Die berechnungsmethode wird derzeit rechtlich geprüft. Ihr anwalt kann beraten, ob eine rückerstattung möglich ist.
Wir arbeiten auf basis no sale – no fee. Ziehen Sie das angebot zurück, entsteht für Sie keine kostenpflicht.
Haben Sie noch eine hypothek – oder wurde diese nicht formal aus dem grundbuch gelöscht – benötigen Sie:
Bringen Sie diesen punkt früh mit Ihrem anwalt zur sprache, um verzögerungen zu vermeiden.
Sie haben noch keinen anwalt? Wir empfehlen gerne einen passenden voraus.
Wir stehen Ihnen zur seite. Rufen Sie uns an unter (0034) 952 90 52 00, schreiben Sie uns per WhatsApp oder senden Sie uns eine email. Wir führen Sie sicher durch jeden schritt.