
Wenn Sie als nichtansässiger Ihre immobilie an der Costa del Sol verkaufen möchten, ist es wichtig, die damit verbundenen steuern und rechtlichen kosten zu kennen. Dieser leitfaden gibt Ihnen einen überblick über die wichtigsten posten, damit Sie böse überraschungen vermeiden und fundierte entscheidungen treffen können.
Nichtansässige müssen beim verkauf einer immobilie in Spanien auf den erzielten gewinn kapitalertragssteuer zahlen. Die sätze betragen:
Sie können kosten für kauf, verkauf und verbesserungen (mit gültigen rechnungen/facturas) vom gewinn abziehen.
Gesetzlich muss der käufer 3 % des vereinbarten verkaufspreises einbehalten und im namen des verkäufers an das spanische finanzamt abführen. Dieser betrag wird mit der CGT verrechnet. Bei verkauf mit verlust oder ordentlicher steuerlage kann eine rückerstattung beantragt werden.
Diese steuer basiert auf dem offiziellen wertzuwachs des grundstücks während Ihrer besitzzeit und wird an das rathaus gezahlt. Wir helfen Ihnen gerne bei der berechnung anhand Ihrer IBI-rechnung und dem kaufdatum. Ihr anwalt kann prüfen, ob eine rückerstattung möglich ist, da diese steuer aktuell rechtlich überprüft wird.
Michael Moon’s maklerhonorar: 5 % + IVA, nur bei erfolg (kein verkauf – keine gebühr).
anwaltshonorar: in der regel 1 % + IVA, bei hochpreisigen immobilien ggf. verhandelbar.
Wenn eine hypothek besteht – oder im grundbuch nicht gelöscht wurde – sollten Sie zwischen 500 € und 1.000 € für die löschung einplanen. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer bank.
Gerne empfehlen wir Ihnen einen deutschsprachigen anwalt.
Für klare beratung und unterstützung beim verkauf Ihrer immobilie stehen wir Ihnen gerne zur verfügung:
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