Kosten für den Verkauf spanischer Immobilien - Nichtansässige
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Plusvalia, Capital Gains Tax selling Spanish property

Kosten für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien - Nichtansässige

Wir werden oft von Verkäufern gebeten, Hinweise zu den Kosten für den Verkauf ihrer Immobilie zu geben. Wenn Sie nicht ansässig sind und daran denken, Ihre Immobilie in Südspanien zu verkaufen, hoffen wir, dass die folgenden Informationen Ihnen helfen, sich vorzubereiten und nicht von den damit verbundenen Steuern und anderen Kosten überrascht zu werden.

Als Gebietsfremder, der eine Immobilie in Spanien verkauft, gibt es verschiedene Steuern, die Sie berücksichtigen sollten.     Für Einwohner hier klicken

Tax Advice

Der erste, an den man denken sollte, ist die Kapitalertragssteuer (CGT). Diese Steuer richtet sich nach dem tatsächlichen Wertzuwachs der Immobilie (Gewinn) während Ihrer Besitzzeit. Der Steuersatz beträgt 19 % auf den Gewinn für Einwohner von EU-Ländern und 24 % für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU. Die Kosten des An- und Verkaufs einschließlich der Gebühren und Steuern können vom Gewinn abgezogen werden. Dies gilt auch für von Ihnen vorgenommene Verbesserungen, sofern Sie eine gültige Faktura für die Arbeit haben.


Wenn Sie Ihre Immobilie als Nichtansässiger verkaufen, ist der Käufer aufgrund Ihrer möglichen Steuerpflicht verpflichtet, 3% des Kaufpreises einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie Ihre Immobilie mit Verlust verkaufen und alle Ihre Steuern in Spanien auf dem neuesten Stand sind, können Sie die einbehaltene Steuer ganz oder teilweise zurückfordern. Dies wird oft als Quellensteuer bezeichnet.

Eine kompliziertere und umstrittenere Steuer ist PlusValía. Plusvalía ist eine Gemeindesteuer, die an das Rathaus zu entrichten ist. Sie basiert auf der „offiziellen“ Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem das Grundstück während der Eigentumsdauer steht. Der offizielle Wert von Land steigt in Spanien immer, auch wenn die tatsächlichen Werte gesunken sind. Wir können die zu zahlende Plusvaliá für Sie berechnen, benötigen jedoch das Kaufdatum und eine Kopie Ihrer letzten IBI-Rechnung. Diese Steuer ist umstritten, da mehrere spanische Gerichtsentscheidungen erklärt haben, dass die Berechnung dieser Steuer nicht richtig ist, insbesondere wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird. Es wird erwartet, dass die Regierung eine Änderung dieser Steuer erlassen wird, aber zum Zeitpunkt des Schreibens (Herbst 2019) ist die Steuer noch in Kraft und muss gezahlt werden. In einigen Fällen ist es möglich, eine Rückerstattung im Nachhinein zu verlangen. Dies ist selten und Sie sollten sich in diesem Punkt auf den Rat Ihres Anwalts verlassen.

Die Verkaufskosten beinhalten die Gebühren Ihrer Agentur und Ihres Anwalts. Unsere Vermittlungsgebühren werden in Höhe von 5% (+IVA) basierend auf dem erzielten Preis für die Immobilie berechnet. Dies ist nur auf Erfolgsbasis, kein Verkauf – keine Gebührenbasis. Wenn Sie Ihre Meinung ändern und die Immobilie vom Markt nehmen, zahlen Sie nichts. Unsere Gebühren werden normalerweise zum Zeitpunkt des Verkaufs beim Notar bezahlt.

Wir empfehlen Verkäufern von Immobilien immer, einen Anwalt zu konsultieren. Dadurch werden potenzielle Fallstricke und Sprachschwierigkeiten vermieden. Wir empfehlen Ihnen, den Anwalt frühzeitig einzubeziehen, damit er die Ordnungsmäßigkeit Ihres gesamten Papierkrams überprüfen und Paniken in letzter Minute vermeiden kann. Anwaltskosten werden normalerweise mit 1% + IVA berechnet, obwohl wir für teurere Immobilien möglicherweise einen besseren Preis finden können.

Wenn Sie eine Hypothek auf Ihr Eigentum haben, müssen Sie die Stornogebühren für die Hypothek bezahlen. Auch wenn die Hypothek schon vor Jahren beendet wurde, müssen Sie überprüfen, ob sie ordnungsgemäß aus dem Grundbuch gelöscht wurde. Dies erfordert, dass die Bank beim Notar unterschreibt und kann zwischen 500 und 1.000 Euro kosten. Es lohnt sich, Ihren Anwalt frühzeitig darauf aufmerksam zu machen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob Hypothekenrückzahlungsgebühren anfallen.

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie planen, empfehlen wir Ihnen, die folgende Checkliste durchzugehen:

  • Sammeln Sie alle Dokumente für die Immobilie. Sie benötigen eine Kopie der Escritura oder Eigentumsurkunde (Escritura de Compraventa) oder zumindest eine Kopie der Nota Simple sowie eine Kopie der neuesten IBI- und Basura-Rechnungen. Wenn Sie mit einem dieser Probleme Schwierigkeiten haben, lassen Sie es uns wissen und wir werden Ihnen helfen, den richtigen Weg zu weisen.
  • Es ist auch eine gute Idee zu überprüfen, ob Sie über alle Zahlungen von IBI Basura und Gemeindegebühren auf dem Laufenden sind.
  • Wenn Sie noch eine Hypothek haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Bank zu erkundigen, wie viel ausstehend ist und ob Kosten für die Tilgung der Hypothek anfallen.
  • Beauftragen Sie Ihren Anwalt frühzeitig. Bitten Sie sie, den Papierkram zu überprüfen und sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Es ist einfacher, jetzt Korrekturen vorzunehmen, als zu warten, bis Sie einen Käufer gefunden haben. Wenn Sie keinen Anwalt haben, mit dem Sie zufrieden sind, fragen Sie uns und wir können Empfehlungen für Ihren Standort und Ihre Sprache aussprechen.

Wenn wir Ihnen in irgendeiner Phase behilflich sein können, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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